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09.06.2009 11:34 Alter: 14 Jahre

Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages wurde erhöht

Von: Volker Prattl

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften konnten Sie bisher bis zu einer Höhe von EUR 100,-- jährlich steuerlich geltend machen. Im Zuge der Steuerreform wurde der Höchstbetrag zur steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages verdoppelt.

Rückwirkend mit 01.01.2009 können Sie damit Kirchenbeiträge bis zu EUR 200,-- pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.